Arbeitskreis „Alkoholkonsum und Nachtrunk“

letzte Ergänzung: 17.05.2006



Vorsitzender des Arbeitskreises:
 


Prof. Dr. rer. nat. Rolf Aderjan
Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin im Klinikum der Universität Heidelberg
Voßstr. 2 (Postfach 10 30 96)
69115 Heidelberg

Tel.: 06221 56 8920 / 8921
Fax: 06221 56 33625

Stellvertretung: Dr. Georg Schmitt, Heidelberg

Der Arbeitskreis wurde in Jahre 2001 gegründet und trifft sich jährlich zwei mal.

Ziele

Der Arbeitskreis widmet sich der Aktualisierung und Fortentwicklung der Analytik, Datenbasis und forensischen Bewertung von Analysenergebnisse im Zusammenhang mit dem forensisch-analytischen Nachweis des Alkoholkonsums, insbesondere auch den Beweisfragen, die sich bei Angabe von Alkoholkonsum nach einem rechtsrelevanten Vorfall (Nachtrunk) stellen. Neue Fragestellungen beziehen sich auch auf den im Zusammenhang mit der Fahreignung zunehmend gefragten Nachweis der Alkoholabstinenz. 

Die Themen:

a) Formulierung einheitlicher Qualitätsstandards und von Richtlinien der GTFCh für die Nachtrunkanalyse,

hierzu werden die Themen der Validierung, Kalibration, Kalibratoren, Nachweis- und Bestimmungsgrenze, Messunsicherheit, von Ethanol und seinen Begleitalkoholen, Qualität des Probenmaterials, Kontrollseren behandelt. Naturgemäß werden dabei auch Fragen der Fortentwicklung der Analysentechnik bei der Blutalkoholbestimmung behandelt.

b) Erarbeitung von Möglichkeiten und Aufzeigen der Grenzen der Beurteilung und von Beurteilungskriterien für die Nachtrunkanalyse

Die Möglichkeiten und Grenzen der Begleitalkoholanalysen sollen fortlaufend aktualisiert und diskutiert werden. Unter Beachtung der Messunsicherheit sollen derzeitige Möglichkeiten aber auch ihre Grenzen bei der Interpretation von Messwerten herausgearbeitet werden. Eine fortlaufend aktualisierte Datenbasis für Getränkeanalysen ist für die inneren Homepage der GTFCh geplant. Die Daten zu begleitalkoholreichen und begleitalkoholarmen Getränke sollen auf möglicht auf einer aktuellen und statistisch verbesserten Grundlage beruhen. Es wird auch ein Vergleich von Konzentrationen und Kinetiken der Begleitalkohole unter normaler und Alkohol-Hochbelastung angestrebt. Entsprechende Trinkversuche sollen erfasst oder geplant werden.

c) Alkoholkonsum- bzw. Abstinenzmarker.

Diese relativ neue Thematik befindet sich in einer raschen Entwicklung. Arbeitkreis wird sich ihr in Zukunft vermehrt widmen.

Wer sich für die aktive Mitarbeit im Arbeitskreis interessiert, kann sich auf Anfrage beim Vorsitzenden und im Rahmen der Richtlinien für die Arbeitkreise der GTFCh gerne einbringen (man muss Mitglied sein).  

 

Derzeitige Mitglieder des Arbeitskreises

Prof. Dr. Rolf Aderjan

Institut für Rechtsmedizin, Heidelberg

Dr. Christa Augustin Institut für Rechtsmedizin, Hamburg

Dr. Andreas Alt

Institut für Rechtsmedizin, Ulm

Dr. Jürgen Becker

Institut für Rechtsmedizin, Mainz

Prof. Dr. Thomas Daldrup

Institut für Rechtsmedizin, Düsseldorf

Prof. Dr. Thomas Gilg

Institut für Rechtsmedizin, München

Dr. Thomas Kaufmann

Institut für Rechtsmedizin, Mainz

Prof. Dr. Klaus Püschel Institut für Rechtsmedizin, Hamburg

Dr. Wolfgang Römhild

Institut für Rechtsmedizin, Magdeburg

Dr. Georg Schmitt

Institut für Rechtsmedizin, Heidelberg

Dr. Katja Schulz

Institut für Rechtsmedizin, Dresden

Dr. Ursula Stein

Institut für Rechtsmedizin, Jena

Dr. Jörg Teske

Institut für Rechtsmedizin, Hannover

Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban

Institut für Rechtsmedizin, Mainz

Dr. Rolf Werner

Institut für Rechtsmedizin, Jena