WeiterbildungsmöglichkeitenDie GTFCh bietet 3 Weiterbildungen an
AntragIn Ergänzung zu den in den jeweiligen geltenden Weiterbildungsordnungen aufgeführten Regelungen wird gebeten, im Vorgriff auf eine geplante Änderung der Weiterbildungsordnung alle Unterlagen auf CD zu speichern (vierfache Ausfertigung) und dem unterschriebenen Antrag und der Erklärung beizufügen. KostenDas Verfahren der Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wurde am 07.06.2002 vom Vorstand auf 200 EUR festgesetzt. Die Gebühr wird mit Einreichung des Antrags fällig. Sie ist auf das Konto der Gesellschaft zu überweisen. |