Weiterbildungsmöglichkeiten

Die GTFCh bietet 3 Weiterbildungen an

  • Forensische Toxikologin GTFCh / Forensischer Toxikologe GTFCh
  • Forensische Chemikerin GTFCh / Forensischer Chemiker GTFCh
  • Klinische Toxikologin GTFCh / Klinischer Toxikologe GTFCh
Alle weiterbildungsrelevante Dokumente und die Adressen der Anprechpartner finden sie in dieser Rubrik.

Antrag

In Ergänzung zu den in den jeweiligen geltenden Weiterbildungsordnungen aufgeführten Regelungen wird gebeten, im Vorgriff auf eine geplante Änderung der Weiterbildungsordnung alle Unterlagen auf CD zu speichern (vierfache Ausfertigung) und dem unterschriebenen Antrag und der Erklärung beizufügen.

Kosten

Das Verfahren der Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wurde am 07.06.2002 vom Vorstand auf 200 EUR festgesetzt. Die Gebühr wird mit Einreichung des Antrags fällig. Sie ist auf das Konto der Gesellschaft zu überweisen.

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 150 EUR und ist vor jeder Prüfung rechtzeitig auf das GTFCh-Schatzmeisterkonto zu überweisen.