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Fachtitel "Forensische Toxikologin / Forensischer Toxikologe GTFCh"

Die Forensische Toxikologie im Sinne dieser Weiterbildungsordnung befasst sich mit der Durchführung, Qualitätssicherung, Beurteilung, Interpretation und Begutachtung von qualita­tiven und quantitativen Untersuchungen toxikologisch relevanter Stoffe in biologischen und nicht biologischen Materialien. Solche wissenschaftlichen Expertisen können eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit juristischen und/oder medizinischen Fragestellungen spielen. Daher bietet die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) als wis­senschaftliche Fachgesellschaft eine entsprechende Weiterbildung an.
 

Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der praktischen Tätigkeit an der Weiterbil­dungsstätte. Die Weiterbildungszeit dient dazu, vertiefende berufliche Erfahrungen in struktu­rierter Form zu erlangen, insbesondere Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in forensischer Toxikologie einschließlich Erstat­tung von schriftlichen und mündlichen Gutachten.