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Ringversuchsleitung

Ringversuchsleitung

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Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin
Universitätsklinikum Heidelberg
Voßstraße 2, 69115 Heidelberg

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Ringversuchsorganisation

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Arvecon GmbH
Kiefernweg 4, 69190 Walldorf


Externe Qualitätssicherung

Die GTFCh ist Veranstalter von Ringversuchen für forensische Zwecke. Diese sind seit einiger Zeit auch Teil des international anerkannten Akkreditierungsverfahrens für forensische Laboratorien nach DIN EN ISO 17025. Die wissenschaftlich-administrative Leitung erfolgt über die ehrenamtliche Ringversuchsleitung. Technisch-organisatorische Aufgaben werden von der Arvecon GmbH geregelt. Die Ringversuchsleitung legt im Einvernehmen mit dem Vorstand der GTFCh fest:

  • welche Ringversuche in welcher Frequenz unter dem Namen der GTFCh anzubieten sind
  • wer den Auftrag zur Durchführung der Ringversuche erhält
  • welche Zeitfenster bei der Durchführung eines Ringversuches einzuhalten sind
  • die Kriterien einer erfolgreichen Teilnahme am Ringversuch
  • die Kriterien zum Erhalt eines Zertifikates
  • die Gültigkeitsdauer von Zertifikaten.

Interne Qualitätssicherung

Ringversuche sind primär Instrumente zur externen Qualitätssicherung. Allerdings können Ringversuchsproben auch längerfristig zur internen Qualitätssicherung, z.B. über Kontrollkarten, Verwendung finden. Der Vertrieb von freigegebenen Ringversuchsproben (Qualitätskontrollproben) erfolgt über die Arvecon GmbH in Kooperation mit anderen Unterauftragnehmern wie beispielsweise ACQ Science, LGC Standards und MEDICHEM. Die GTFCh weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei weder um normenkonform zertifiziertes Referenzmaterial (CRM), noch um Kontrollmaterial handelt, welches von der GTFCh zertifiziert wurde. Unabhängig davon kann dieses Probengut bei festgestellter Eignung für forensisch- bzw. klinisch-toxikologische oder klinisch-chemische und andere Zwecke als derzeit am besten charakterisiertes Referenzmaterial bezeichnet werden.

Die GTFCh hat ein besonderes Interesse daran, dass dieses Referenzprobengut von Unterauftragnehmern korrekt ausgewiesen und erst dann vertrieben wird, nach dem Verwendbarkeit und Konzentrationsangaben fachwissenschaftlich geprüft und von der Ringversuchsleitung über die Homepage der GTFCh freigegeben wurden. Jegliche Genehmigung zur Verwendung der Daten einzelner Ringversuche ist an eine Freigabe gebunden [1].


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[1] Nach der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie für die Zusammenarbeit zwischen Ringversuchsleitung und Ringversuchsauftragnehmern (Toxichem 2006, 73(2): 73-75) erhält die Ringversuchsleitung zu jedem Ringversuch nach Auswertung eine Kopie der elektronisch gesicherten Daten. Die Daten der GTFCh-Ringversuche stehen der Ringversuchsleitung zur Verfügung. Auch die Publikation der mit dem Zertifikat mitgeteilten Ringversuchsergebnisse und Ergebnisse der anderen Teilnehmer bedarf der Genehmigung durch die Ringversuchsleitung.