Alan Curry Award - Preisträger 2025
Professor Dr. Volker Auwärter - Herzlichen Glückwunsch

Preisverleihung TIAFT 2025: Auckland/Neuseeland
Professor Dr. Volker Auwärter - Herzlichen Glückwunsch

Preisverleihung TIAFT 2025: Auckland/Neuseeland
Mit Änderung des § 24 a Straßenverkehrsgesetz vom 16.08.2024, gültig seit 22.08.2024, wird im Gegensatz zur vorherigen Fassung im Absatz 1a und 2 der neuen Fassung "Blutserum" statt "Blut" als Untersuchungsmaterial genannt.
Aus Sicht der GTFCh ist hierzu Folgendes auszuführen: Innerhalb Deutschlands (Auftraggeber) werden forensisch-toxikologische Untersuchungen nicht im Vollblut, sondern im Blutüberstand (Serum oder Plasma) durchgeführt, soweit nach Zentrifugation noch eine Phasengrenze erkennbar ist. Die Verwendung von Serum und Plasma ist als gleichwertig anzusehen. Bei Vorliegen einer relevanten Hämolyse sollte ggf. auf den Einfluss auf die Untersuchungsergebnisse eingegangen werden. Für Blutalkoholkonzentrationsbestimmungen und weitere toxikologische Untersuchungen sollten venöse Blutproben (Röhrchen mit oder ohne Gerinnungshemmer) ohne Zusatz von Stabilisatoren wie z.B. Fluoridsalzen gewonnen werden. Serum-Gelröhrchen sollten aufgrund negativer Einflüsse auf das Analysenergebnis (Absorption bzw. Störsignale) möglichst nicht verwendet werden. Zusätzlich sollte eine mit Fluorid versetzte Blutprobe (insbesondere zur Bestimmung von Cocain und Metaboliten aus Fluoridplasma) entnommen werden.
Anregung und Formulierung durch den AK QS; durch den Vorstand der GTFCh am 09.07.2025 beschlossen
Kapillarblutproben gewinnen auch in der forensischen Analytik immer mehr an Bedeutung. Für deren Probenahme sollten bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein.
Unsere Kollegen und Experten Th. Nadulski, H. Andresen-Streichert und G. Rochholz haben diese Problematik und die sich daraus ergebenden forensisch-diagnostische Fragestellungen entsprechend verschriftlicht und können im folgenden Artikel (pdf) nachgelesen werden.
Nadulski_Andresen-Streichert_Rochholz_ durch den Vorstand der GTFCh am 09.07.2025 beschlossen
Die DFG hat eine Nachwuchsakademie (NWA) eingerichtet mit dem Ziel "Innovative Methoden und neue Marker zur Klärung forensischer Fragestellungen" in der Rechtsmedizin zu fördern. Mit der NWA soll eine Struktur geschaffen werden, bei der sich junge Wissenschaftler*innen mit erfahrenen Kolleg*innen aus der Rechtsmedizin und den angebundenen forensischen Wissenschaften sowie auch untereinander zu innovativen Ansätzen und Projekten austauschen können. Für die Bewerbungsphase und Auswahl der Teilnehmer*innen für die NWA wird von Seiten der DFG eine Projektskizze zur geplanten Forschungsidee erwartet. Nach Auswahl von 20 Teilnehmer*innen wird ein Prä-Workshop zur Vorbereitung der Akademiewoche stattfinden. Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Teilnahme an der DFG-Nachwuchsakademie können Sie unter folgendem Link nachlesen. 20250214
Nachdem der Bundestag über den 3,5 ng/ml-Grenzwert abgestimmt hat, ist nun der Deutsche Bundesrat zu seiner Meinung gefragt. Für eine weitreichende Entscheidung, wie eine Festlegung eines kommagenauen Grenzwertes, sollten auch die Komplexität der Materie sowie der Weg zur Findung dieses Wertes, den die Expertengruppe gewählt hat, verstanden worden sein. Der Beitrag: "Forensisch-toxikologische Debatten im Deutschen Bundestag rund um den THC-Grenzwert im Serum - Rückblick und Analyse" von Thomas Daldrup, der demnächst in der Zeitschrift Toxichem Krimtech erscheint, möchte dazu beitragen, die möglicherweise vorhanden Wissenslücken zu schließen. 20240625
Der Vorstand der GTFCh hat beschlossen, die Auflistung der Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger unter der Rubrik "Fachtitel" zu ändern. Bisher wurden die Fachtitelträger der GTFCh im Ruhestand oder die verstorbenen Fachtitelträger aus der Lister der Fachtitelträger auf der Homepage gestrichen, was der Vorstand sehr bedauerlich findet. Er hat deshalb gemäß den Vorgaben der Satzung die Darstellung der Fachtitelträger neu gestaltet.
Neu gibt es für jeden Fachtitel drei Kategorien von Fachtitelträgern:
Fachtitelträgerinnen und Fachtitelträger, die nicht mehr Mitglieder der GTFCh sind, werden von den beiden erstgenannten Listen gestrichen. 20240521
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Wir sind dankbar, dass wir mit ihm als Kollege und Freund zusammen arbeiten durften und werden sein freundliches Wesen und nicht zuletzt seine Tätigkeit als Fotoreporter auf den GTFCh-Veranstaltungen in Erinnerung behalten. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gehören seiner Familie. Der Vorstand und die Mitglieder der GTFCh Mai 2024 |
Bericht von T. Arndt und K. Stemmerich zur gegenwärtigen Diskussion über den Umgang mit "arsenbelasteten Bibliotheksbeständen". 2024.03.08
Die Poster des XXIII. Symposiums in Mosbach sind nun auf der Homepage für registrierte Mitglieder unter der Rubrik "Publikationen" einsehbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November sind die neuen "CTU-Kriterien" erschienen (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien).
Auf der Seite der DGVM finden sich für die 3. Auflage Antworten auf häufige Fragen (FAQ), aber noch nicht für die 4. Auflage.
Zum GTFCh-internen Austausch bezüglich neu auftretender Fragen wurde im Forum eine neue Rubrik eingeführt (CTU-Diskussionsforum).
Die überarbeitete und erweiterte 4. Auflage wird Ende November 2022 in gedruckter Form zur Verfügung stehen. Das eBook soll bereits seit der zweiten Novemberwoche einsehbar sein. Es wird für viele Dinge aufgrund von Schulungsbedarf, organisatorischer Umstellung und Anpassungen von QM-Regelungen, Anschreiben und Formularen Übergangsfristen geben müssen. Eine vollständige Umsetzung der Neuregelungen in der 4. Auflage der Beurteilungskriterien sollte jedoch bis Ende Juni 2023 erfolgt sein.
Im Aktuellen Schreiben der DGVM & DGVP können Sie noch weitere Hinweise und Details zu den Beurteilungskriterien der 4. Auflage nachlesen.
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Manfred arbeitete kontinuierlich seit 1969 am Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg/Saar. Er war einer der ersten Aktiven bei der Gründung der GTFCh im Jahr 1978 und aktiv in verschiedenen wissenschaftlichen Ausschüssen und vielen weiteren Gesellschaften. So übernahm er u.a. 1987-1997 die Präsidentschaft der GTFCh. In dieser Zeit hat sich die GTFCh aus Rechtsmedizin und Kriminaltechnik heraus zu einer wissenschaftlich anspruchsvollen und durch Kompetenz von allen Seiten anerkannte wissenschaftliche Fachgesellschaft entwickelt. Ein Ergebnis der Akzeptanz spiegelt u.a. die Bildung einer paritätisch besetzten Kommission der GTFCh, der Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Rechtsmedizin für die wissenschaftliche Begleitung der Änderung der Straßenverkehrsgesetzgebung bezüglich "Drogen im Straßenverkehr" wider. Dieses steht im engen Kontext mit einem herausragenden Schwerpunkt seiner Arbeit, die die Förderung der polizeilichen Drogenerkennung zum Ziel hatte und zur Entwicklung eines spezialisierten Weiterbildungskonzeptes führte. Eine weitergehende Würdigung seiner Arbeit wird im nächsten Heft des Toxichem erscheinen. Manfred war hoch angesehen und wurde im Laufe seiner Karriere mit einer Reihe von Auszeichnungen geehrt - unter anderem 2001 mit dem Saarländischen Verdienstorden, der Jean-Servais-Stas-Medaille der GTFCh 2001 und dem Alan-Curry-Award der TIAFT 1999. In letzter Zeit war Manfred zwar gesundheitlich angeschlagen, konnte aber immer wieder als interessierter Teilnehmer an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angetroffen werden.
Wir sprechen seiner Familie und seinen Freunden unser tiefstes Beileid aus. |
Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - die 4. Auflage der Beurteilungskritierien mit u.a. neuen Cut-off-Werten zur Begutachtung der Fahreignung, herausgegeben von der DGVP und DGVM, werden Ende Oktober / Anfang November 2022 erscheinen.

Der Arbeitskreis Klinische Toxikologie stellt Informationen rund um die Umsetzung der IVDR zur Verfügung.
Die europäische Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) reguliert erstmals die Inbetriebnahme von In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung. Als EU-Verordnung muss die IVDR nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig. Der ursprünglich geplante Geltungsbeginn war der 26. Mai 2022, nach aktuellen Entwicklungen werden die Regularien gestaffelt eingeführt.

Der Arbeitskreis "Alkoholkonsum und Nachtrunk" der GTFCh spricht sich mehrheitlich für den Erhalt der Doppelblutproben aus. Die Stellungnahme selbst können Sie hier nachlesen.
Eine Änderung der Satzung der GTFCh ist erforderlich, um in Zukunft flexibel bei der Durchführung von Veranstaltungen, so auch Mitgliederversammlungen, auf verschiedene Formen zurückgreifen zu können (Präsenz- und/oder digitale Veranstaltung). Dies betrifft vor allem den § 9 (1). In diesem Zuge sollen neben wenigen sprachlichen Korrekturen auch durchgängig geschlechterinklusive Formulierungen eingeführt werden.
Die Fortbildungsordnungen für die vier Fachtitel wurden ebenfalls geschlechterinklusiv umformuliert und die Vergabe von Fortbildungspunkten leicht modifiziert.
Die Mitgliederversammlung wird als digitale Veranstaltung mittels Zoom durchgeführt. Die Abstimmungen erfolgen mittels eines Tools der Firma Fast Forward Event-Operations GmbH (Talheim). Nähere Informationen werden als Rundmail an alle Mitglieder zwei Wochen vorher mitgeteilt. Gem. §10 Abs. 8 unserer noch gültigen Satzung ist bei Änderung der Satzung eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen (bei digitalen Veranstaltungen: der teilnehmenden) stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Am 24.02.2021 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu dem Antrag einer Bundestagsfraktion zum Thema: "Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern" statt. Professor Dr. Stefan Tönnes erläuterte die Arbeit der Grenzwertfindungskommission. Neben Stefan Tönnes waren weitere Vertreter verschiedener Organisationen geladen und gehört. Das Video zur Anhörung kann unter diesem Link heruntergeladen werden.