In den neuen Richtlinien ist angegeben, dass EtG im Urin und PEth im Blut kombiniert werden können. Wie soll dies erfolgen? Kann spontan zwischen EtG im Urin und PEth "gewechselt" werden? Z.B. wenn der Proband nicht pinkeln kann, wird alternativ Blut genommen? Oder wenn der Proband einen Tag zu spät zur Probenabgabe kommt, kann dann noch PEth gemacht werden (Hier ist die Ladungsfrist laut Richtlinien ja 2 statt 1 Tag)? Oder muss im Voraus festgelegt werden, wie oft und wann PEth bzw. EtG im Urin gemacht wird?
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