Gebleichte, gefärbte und getönte Haare

Gebleichte, gefärbte und getönte Haare wurde erstellt von Dr. Thomas Nadulski

Posted 4 Monate 5 Tage her #54
In CTU 2.14 wird die Verwendung gebleichter Haare für Analysen generell ausgeschlossen. Colorierte (= gefärbte oder getönte) Haare sind für die erste Drogenuntersuchung im Haar gestattet, für folgende Untersuchungen nicht mehr, für EtG-Untersuchungen gar nicht. Auch das Färben von Haaren ist jedoch eine Kombinationsbehandlung mit oxidativen Bleichmitteln und synthetischen Farbstoffen. Weshalb diese Differenzierung?

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Powered by Kunena Forum