Ich halte es für problematisch, bei Opioid-Substituierten die Anforderungen so hochzuschrauben, wie das nun geschehen ist:
S. 328: "Überprüfung des Beigebrauchs von Betäubungsmitteln (polytoxikologisches Screening inkl. Opioide), Neue psychoaktive Stoffe (NpS: synthetische Cannabinoide, Designer-Stimulantien, neue synthetische Opioide, Designer-Benzodiazepine u.a.) sowie zuvor angeführte weitere fahrsicherheits- bzw. fahreignungsrelevante Medikamentengruppen. Bei einer Behandlung mit Diacetylmorphin erfolgt eine Überprüfung auf Beikonsum von Straßenheroin über eine qualitative Bestimmung von Acetylcodein, Noscapin und Papaverin (M 1.4 N stabile Substitutionsbehandlung nach Opioidtherapie; vgl. auch D 1.4 N)."
... und konkret CTU3 Nr. 16 (S. 354): "Bei stabiler Substitutionsbehandlung nach Opioidtherapie (Kriterium M 1.4 N) hat eine Überprüfung auf Beigebrauch von Betäubungsmitteln (polytoxikologisches Screening inkl. Opioide) sowie von NpS (synthetische Cannabinoide, Designer-Stimulanzien, neue synthetische Opioide, Designer-Benzodiazepine u. a.) sowie weiterer fahrsicherheits- bzw. fahreignungsrelevanter Medikamentengruppen im Urin oder alternativ an Haaren zu erfolgen (Opioidanalgetika, Psychopharmaka (Antipsychotika, Antidepressiva), Anxiolytika/Hypnotika/Sedativa, Psychostimulanzien, Antikonvulsiva, Antihistaminika der 1. Generation)"
Im Gegensatz dazu sind z. B. bei Medikamentenmissbrauch "anlassbezogene Beauftragungen des Labors" vorgesehen. Mir sind keine Studien bekannt, die belegen würden, dass Opioid-Substitutierte häufiger als andere Drogenkonsumenten auf NPS ausweichen würden (vorstellen könnte man sich das vielleicht noch bei neuen synthetischen Opioiden). Die hohen mit diesen Untersuchungen verbundenen Kosten führen zu einem faktischen Ausschluss dieser ohnehin bereits marginalisierten Bevölkerungsgruppe.
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