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Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich des Verzichts auf manuelle Unterschriften auf Befundberichten

Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh hält es für erfoderlich, dass forensische Befunde manuell unterschrieben werden.

Dies ist zumindest bei durch Privatpersonen veranlassten Untersuchungen, deren Befunde direkt an den Auftraggeber übermittelt werden, im Hinblick auf die Fälschungssicherheit unverzichtbar. Bei allen Befundberichten / Gutachten ist es essentiell, dass es, beispielsweise durch Unterschrift, klar ersichtlich ist, dass der Bericht / das Gutachten freigegeben ist und wer die vollständige Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Abweichungen ( z. B. Zulässigkeit eines Vidierungssystems) für nicht an private Auftraggeber herausgegebene Befunde / Gutachten sind mit dem Auftraggeber und den involvierten Institutionen zu vereinbaren.

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