Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh, 28. Mai - 30. Mai 2026 in Kirkel
GTFCh Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh, 28. - 30. Mai 2026
(Tagungsleiter: Prof. Dr. Markus R. Meyer)
Die Veranstaltung endet am 30.05.2026 gegen 16 Uhr.
Die Klausur für die Weiterbildung wird online stattfinden (s.u.).
Anmeldung: HIER
Programm zum Download als PDF
| Donnerstag 28.05.2026 | ||
| 11:00 | Anmeldung | |
| 12:00 | Mittagessen (Stehimbiss) | |
| 13:30 | Pathophysiologie & Pharmakotherapie der Eplilepsie & Morbus Parkinson | |
| 15:30 | Pause | |
| 16:00 | Biomarker des Alkoholkunsums - Analytik und neueste Entwicklungen | |
| 17:00 | NPS - ein Update | |
| 18:00 | Abendessen | |
| Freitag 29.05.2026 | ||
| 08:00 | Frühstück | |
| 09:00 | Klinisch-chemische Parameter - Was bedeuten sie? | |
| 11:00 | Pause | |
| 11:30 | Rechte und Pflichten des Sachverständigen | |
| 12:30 | Mittagessen | |
| 14:00 | Analytenstabilität - Bedeutung und Testung | |
| 16:00 | Pause | |
| 16:30 | Alternative Matrices in der klinisch-forensischen Toxikolgie II - Dried Matrix Spots | |
| 18:00 | Abendessen | |
| Samstag 30.05.2026 | ||
| 08:00 | Frühstück | |
| 09:00 | Grundlagen der Pharmkogenomik | |
| 11:00 | Pause | |
| 11:30 | Probenahme bei beschlagnahmtem Material | |
| 12:30 | Mittagessen | |
| 14:00 | Postmortale Redistribution – Was wir heute (nicht) wissen | |
| 15:00 | Analytik und Toxikologie von Schwermetallen | |
| 16:00 | Abreise für nicht-Klausur-Schreiber | |
| 18:00 | Abendessen | |
Klausur
Die Abschlussklausur findet in der Woche nach Kirkel im Onlineformat statt. Nähere Informationen folgen während der Veranstaltung.
Eine Anmeldung zur Klausur im Vorfeld (Anmeldemaske) ist jedoch notwendig.
Anmeldung
Die Anmeldung ist nur online über www.gtfch.org bis zum 08.03.2026 (keine Ausnahmen) möglich.
Annahmebestätigung gemäß u.g. Zulassungsbedingungen bis 22.03.2026.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist zahlbar bis 19.04.2026.
Die Teilnahmegebühr (unabhängig von der Teilnahmedauer) beträgt inkl. Vollpension 500 € für Mitglieder und 600 € für Nichtmitglieder.
Die Teilnahmegebühr ist bis zum 19.04.2026 spesenfrei auf das GTFCh-Schatzmeisterkonto zu überweisen (die Details werden in der eMail zur Teilnahmebestätigung mitgeteilt).
Bei Zahlungseingang nach dem 19.04.2026 wird ein Aufschlag von 50 € fällig, der spätestens vor Beginn der Veranstaltung (per Überweisung) bezahlt werden muss.
Barzahlung vor Ort ist NICHT möglich!
Teilnahmebedingungen
Diese Veranstaltung wird von der GTFCh als Weiterbildungsveranstaltung nur nach Bestehen der Abschlussklausur anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der GTFCh auch als Fortbildungsveranstaltung mit 15 Punkten anerkannt.
Zulassungskriterien für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der GTFCh
I. Präambel
Seit Jahren erfreuen sich die Fort- und Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh wachsender Beliebtheit, auch bei Nichtmitgliedern der Gesellschaft. Aufgrund dieser per se positiven Entwicklung ist es allerdings in der Vergangenheit bereits dazu gekommen, dass aufgrund begrenzter Übernachtungskapazität in der Tagungsstätten und in den umliegenden Hotels bzw. Pensionen Anmeldungen zurückgewiesen werden mussten. Es ist zu erwarten, dass dies in der Zukunft in verstärktem Ausmaß der Fall sein wird. Um möglichst vielen GTFCh-Mitgliedern Zugang zu den Veranstaltungen zu ermöglichen und die begrenzt vorhandenen Plätze fair zu verteilen, werden im Folgenden Kriterien definiert, die von den Organisatoren bei der Annahme von Anmeldungen beachtet werden.
II. Zulassungskriterien
Folgende Zulassungskriterien/Prioritäten werden bei der Annahme von Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen berücksichtigt:
1. Anmeldungen von GTFCh-Mitgliedern haben grundsätzlich Vorrang vor Anmeldungen von Nichtmitgliedern.
2. Nichtmitglieder, die einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben, sind GTFCh-Mitgliedern gleichzustellen, sofern ihr Antrag auf Mitgliedschaft bereits in der Geschäftsstelle eingegangen und vollständig ist.
3. Bei der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung in Kirkel sind Anmeldungen zur Teilnahme zwecks Weiterbildung solchen zur Teilnahme zwecks Fortbildung vorzuziehen.
4. Ergibt sich aus den vorgenannten Kriterien keine Priorität, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter entscheidet über den Ort der Unterbringung. Sollte die Unterbringungskapazität der Tagungsstätte erfüllt sein, so können bzw. werden von Seiten des Veranstalters begrenzt zusätzlich Hotels bzw. Pensionen in der näheren Umgebung angemietet.
