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28. Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Kurz vor der zweiten Betäubungsmittelbestandsmeldung für das Jahr 2014 tritt noch die 28. Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft.

Die Verantwortlichen für den Betäubungsmittelverkehr dürfte der Bundesgesetztblattauszug interessieren (PDF zum Download).